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Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, was sie wirklich wert ist. Vielleicht haben Sie bereits eine Zahl vom Finanzamt bekommen — und das Gefühl, dass diese Zahl nicht stimmt. Vielleicht streiten sich die Miterben darüber, zu welchem Preis verkauft werden soll. Oder Sie fragen sich, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen sollen.
Der Verkehrswert ist in all diesen Situationen der Dreh- und Angelpunkt: Er entscheidet über die Erbschaftsteuer, über den Ausgleich unter Erben und über den Preis, zu dem Sie verkaufen können. Wer ihn falsch ansetzt, zahlt entweder zu viel Steuer — oder verschenkt beim Verkauf das Erbe.
Nach einem Erbfall ermittelt das Finanzamt automatisch einen Wert für die Immobilie. Dieser Wert ist die Grundlage für die Erbschaftsteuer und folgt einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) — er ist aber nicht dasselbe wie der Marktpreis.
Der behördliche Wert weicht in der Praxis häufig vom tatsächlichen Marktpreis ab. Das hat Konsequenzen:
Zusätzlich brauchen Sie einen belastbaren Verkehrswert, wenn mehrere Erben sich auf einen Aufteilungsschlüssel einigen müssen, ein Miterbe ausgezahlt werden soll, eine Teilungsversteigerung droht oder ein Erbe das Erbe ausschlägt und der Wert für Pflichtteilsansprüche festgestellt werden muss.
Der Begriff ist gesetzlich definiert: § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschreibt den Verkehrswert als den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er ist kein Wunschpreis, kein Steuerrechenwert und kein historischer Kaufpreis, sondern eine Einschätzung dessen, was ein informierter Käufer heute zahlen würde.
Das Verfahren, nach dem er ermittelt wird, ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Sie unterscheidet drei anerkannte Methoden.
Grundlage sind reale Kaufpreise vergleichbarer Objekte in vergleichbarer Lage. Die Gutachterausschüsse der Kreise und Städte führen Kaufpreissammlungen, aus denen diese Vergleichswerte stammen. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in städtischen Regionen ist dieses Verfahren oft das genaueste — in Stuttgart und den umliegenden Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Böblingen und Rems-Murr ist die Datenlage in der Regel gut.
Bei vermieteten Objekten — Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, gemischt genutzten Gebäuden — steht die Rendite im Vordergrund. Das Verfahren berechnet, welchen Ertrag die Immobilie über ihre Restnutzungsdauer erwirtschaftet, und kapitalisiert diesen mit einem Liegenschaftszinssatz. Den Liegenschaftszinssatz veröffentlichen die Gutachterausschüsse für ihre jeweilige Region.
Wenn Vergleichswerte fehlen und kein nennenswerter Ertrag vorliegt — bei selbst genutzten Einfamilienhäusern in ländlicher Lage oder bei besonderen Gebäuden — wird der Sachwert herangezogen: Grundstückswert plus Herstellungswert des Gebäudes, abzüglich einer altersgemäßen Wertminderung, versehen mit einem Marktanpassungsfaktor des Gutachterausschusses.
Stand: September 2026. Die Verfahren richten sich nach der ImmoWertV in der Fassung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805). Änderungen sind möglich; bei konkreten Bewertungsfragen sollte ein zugelassener Sachverständiger hinzugezogen werden.
Das Finanzamt ermittelt seinen Wert nach BewG und ErbStG — ein Massenverfahren ohne Ortsbesichtigung. Es stützt sich auf Bodenrichtwerte, typisierte Gebäudewerte und pauschale Alterswertminderungen. Besondere Merkmale der Immobilie — tatsächlicher Zustand, Lage innerhalb eines Stadtteils, Modernisierungsstand, Energieeffizienz, Grundriss — fließen kaum ein.
§ 198 BewG gibt Erben ausdrücklich das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachzuweisen. Dieses Recht muss aktiv genutzt werden, und das Gutachten muss von einem anerkannten Sachverständigen stammen. Liegt der Finanzamtswert spürbar über dem, was auf dem Markt zu erzielen wäre, lohnt sich ein Gutachten. Die Kosten sind als Nachlassverbindlichkeit steuerlich absetzbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).
Stand: September 2026. Steuerrechtliche Aussagen nach ErbStG und BewG in der aktuell gültigen Fassung. Dies ist keine Steuerberatung.
Nicht jede schriftliche Wertaussage ist ein Verkehrswertgutachten im rechtlichen Sinne. Das Finanzamt akzeptiert als Nachweis nach § 198 BewG Gutachten von:
Eine Marktwerteinschätzung durch einen Makler ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB und wird vom Finanzamt nicht als Nachweis anerkannt. Als erste Orientierung, um den Finanzamtswert einzuordnen, ist sie trotzdem sinnvoll — und oft der schnellste Weg, um zu entscheiden, ob sich ein vollständiges Gutachten lohnt.
In der Region Stuttgart sind mehrere Gutachterausschüsse zuständig: der Gutachterausschuss für das Stadtgebiet Stuttgart sowie die Ausschüsse bei den Landratsämtern Ludwigsburg (zuständig u. a. für Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen), Böblingen, Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis. Diese Ausschüsse veröffentlichen jährlich Bodenrichtwerte und weitere Marktdaten und erstellen auf Antrag vollständige Verkehrswertgutachten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen; die Kosten richten sich nach dem ermittelten Wert.
Die Bodenrichtwerte für die gesamte Region sind über das Bodenrichtwertportal Baden-Württemberg öffentlich und kostenlos abrufbar.
Bei geerbten Immobilien tauchen regelmäßig Punkte auf, die den Wert erheblich beeinflussen, bei einer oberflächlichen Einschätzung aber unberücksichtigt bleiben:
In einer Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB gehört die Immobilie allen Miterben gemeinsam — kein Einzelner kann allein verkaufen, vermieten oder über sie verfügen. Sobald Uneinigkeit über den Wert besteht, ist ein neutrales Gutachten fast immer der kürzeste Weg zur Lösung:
Ein von allen Parteien anerkanntes Gutachten schafft eine gemeinsame Zahlenbasis und damit oft die Voraussetzung für eine einvernehmliche Lösung, die einen jahrelangen Rechtsstreit vermeidet.
Stand: September 2026. Fristen nach AO und GBO in der aktuell gültigen Fassung. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung; bei konkreten Fragen sollte ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Für viele Erben ist der erste sinnvolle Schritt keine teure Gutachtenvergabe, sondern eine realistische Einordnung: Was ist die Immobilie ungefähr wert — und liegt der Finanzamtswert überhaupt in einer Größenordnung, die ein Gegengutachten rechtfertigt?
Eine erfahrene Einschätzung vor Ort, gestützt auf aktuelle Vergleichswerte und genaue Ortskenntnis, beantwortet diese Frage schnell. Sie ist kein Ersatz für ein anerkanntes Gutachten, aber die Grundlage für eine informierte Entscheidung darüber, ob und welche Schritte sich lohnen.
Wenn Sie wissen möchten, in welchem Bereich der Wert Ihrer geerbten Immobilie in Stuttgart oder der Umgebung liegt, nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Wir kennen den Markt in der Region aus der täglichen Praxis und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Nachlass
Das Redaktionsteam von Immozeit Nachlass. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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