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Wenn Sie gerade eine Immobilie geerbt haben, steht die Frage nach dem Wert schnell im Raum – oft schon bevor Sie entschieden haben, was damit geschehen soll. Das Finanzamt will einen Wert für die Erbschaftsteuer. Die Miterben wollen einen fairen Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung. Und wenn ein Verkauf in Betracht kommt, brauchen Sie eine realistische Einschätzung, bevor Sie mit Interessenten sprechen.
Was dabei viele überrascht: Es gibt nicht „den einen" Wert einer Immobilie. Je nach Zweck und Verfahren kann die Zahl erheblich abweichen – und diese Abweichung hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Der Begriff ist gesetzlich definiert. § 194 BauGB beschreibt ihn als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Zeitdruck, persönliche Bindung oder unvollständige Information. Er ist der Ausgangspunkt für alle drei Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die in Deutschland verbindlich gilt – für Gutachter, Behörden und das Finanzamt.
Stand: Oktober 2026
Der Wert wird aus tatsächlich gezahlten Preisen für vergleichbare Immobilien abgeleitet. Je mehr belastbare Vergleichstransaktionen vorliegen, desto verlässlicher das Ergebnis. In der Praxis liefert der Gutachterausschuss diese Daten. In Baden-Württemberg führt jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen Gutachterausschuss, der alle notariell beurkundeten Kaufpreise erfasst. Der Gutachterausschuss Stuttgart sowie die Ausschüsse im Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Ludwigsburg veröffentlichen regelmäßig Grundstücksmarktberichte mit Bodenrichtwerten.
Wann es passt: Eigentumswohnungen in gewachsenen Stuttgarter Stadtteilen und Reihenhäuser in typischen Wohnlagen, wo ausreichend Vergleichsverkäufe vorliegen.
Wo es an Grenzen stößt: Bei individuellen Objekten – einem freistehenden Haus in einer Hanglage im Stuttgarter Kessel, einer ungewöhnlichen Grundrissaufteilung – gibt es oft zu wenige echte Vergleichsfälle. Dann wird auf ein anderes Verfahren ausgewichen.
Der Wert der baulichen Anlagen wird getrennt vom Bodenwert ermittelt. Der Boden wird über den Bodenrichtwert des Gutachterausschusses angesetzt; der Gebäudewert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung nach den Normalherstellungskosten (NHK).
Typischer Anwendungsfall: Selbst genutzte Einfamilienhäuser, Villen, individuell gebaute Objekte ohne ausreichende Vergleichsdaten – dazu gehören viele der freistehenden Häuser in den Stuttgarter Hanglagen.
Ein Aspekt, der Erben regelmäßig überrascht: Der Sachwert ist nicht automatisch der Marktwert. In Lagen mit hoher Nachfrage – etwa Stuttgart-West, -Süd oder Degerloch – liegt der Marktwert oft erheblich darüber. Die ImmoWertV schreibt deshalb einen Marktanpassungsfaktor vor, der diesen Unterschied korrigiert. Dieser Faktor kommt aus den Daten des Gutachterausschusses.
Bei vermieteten Immobilien – Mehrfamilienhäusern, Gewerbeeinheiten, gemischt genutzten Objekten – steht der zu erwartende Ertrag im Vordergrund. Das Verfahren diskontiert die künftigen Nettomieten über die Restnutzungsdauer auf den heutigen Wert.
Entscheidend ist nicht die aktuelle, sondern die nachhaltig erzielbare Marktmiete. Eine alte Vereinbarung weit unter Marktmiete wird korrigiert. Wer ein vermietetes Mehrfamilienhaus geerbt hat, kennt oft nur die Kaltmieten – nicht den Mietpreisspiegel der Gemeinde und nicht die Instandhaltungsrückstände, die den Ertrag schmälern. Beides fließt in die Bewertung ein.
Das Finanzamt bewertet Immobilien im Erbfall eigenständig nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Es greift auf Marktdaten der Gutachterausschüsse zurück, wendet aber vereinfachte Verfahren an. Dem Erben steht eine wichtige Option offen: Wer nachweisen kann, dass der tatsächliche Verkehrswert niedriger ist als der Steuerbescheid, kann diesen niedrigeren Wert ansetzen – dafür braucht es ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen oder des Gutachterausschusses.
Stand: Oktober 2026. Rechtshinweis: Diese Darstellung ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Durch IHK oder Architektenkammer zugelassen und geprüft. Ihr Gutachten hat vor Gerichten, Finanzämtern und Banken volle Beweiskraft als Vollgutachten. Bei Streit unter Erben, Gerichtsverfahren oder Einspruch gegen den Steuerbescheid ist es die einzige Option, die sicher trägt.
Erstellt ebenfalls Verkehrswertgutachten mit voller Beweiskraft. In Baden-Württemberg bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Das Gutachten gilt als besonders neutral, weil der Ausschuss keine Partei vertritt. Wartezeiten von mehreren Monaten sind üblich; frühzeitig anfragen lohnt sich.
Können qualifiziert sein, haben aber keine behördliche Zulassung. Für interne Entscheidungen unter Erben oder Verkaufsverhandlungen nützlich – vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt reichen sie in der Regel nicht aus. Wer mit einer freien Einschätzung in die Auseinandersetzung geht und feststellt, dass ein Miterbe vor Gericht zieht, steht ohne belastbare Grundlage da.
Der Gutachter besichtigt das Objekt von innen und außen, prüft die Bausubstanz und sichtet alle wertrelevanten Unterlagen. Folgende Dokumente sollten Erben bereitstellen:
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und präziser das Gutachten. Fehlende Unterlagen muss der Gutachter selbst recherchieren – das verlängert die Bearbeitungszeit und erhöht das Honorar. Bei einem Einfamilienhaus mit vollständigen Unterlagen rechnen Sie erfahrungsgemäß mit drei bis acht Wochen.
Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB. Alle Miterben sind gemeinsam Eigentümer und handeln grundsätzlich gemeinsam – auch bei der Beauftragung eines Gutachters. Wollen alle ein gemeinsames Gutachten, teilen sie die Kosten nach Erbquoten. Will nur ein Miterbe ein Gutachten, beauftragt er es auf eigene Rechnung.
Typischer Konfliktfall: Sind sich die Miterben über den Wert nicht einig, kann das Gericht im Rahmen einer Erbauseinandersetzungsklage oder einer Teilungsversteigerung nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) einen Sachverständigen bestellen. Dieser Weg ist teuer, zeitaufwendig und endet selten zur Zufriedenheit beider Seiten. Ein einvernehmlich beauftragtes Gutachten ist in den meisten Fällen günstiger. Weitere Beiträge zu Erbengemeinschaft und Teilungsversteigerung finden Sie im Blog.
Rechtshinweis: Diese Darstellung ist eine allgemeine Orientierung. Für die konkrete Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft empfiehlt sich rechtliche Beratung.
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Objektgröße; verbindliche Gebührenordnungen gibt es nicht mehr. Ein Vollgutachten für ein Einfamilienhaus liegt erfahrungsgemäß im Bereich mehrerer Tausend Euro. Beim Gutachterausschuss gelten eigene Kostenordnungen des Landes Baden-Württemberg.
Steuerlich relevant: Gutachterkosten im Zusammenhang mit dem Erbfall können als Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage mindern. Die genaue Behandlung hängt vom Einzelfall ab; ein Steuerberater sollte hinzugezogen werden.
Stand: Oktober 2026
Die Bewertung muss nicht abgeschlossen sein, bevor man mit dem Verkauf beginnt – aber sie sollte vor der Preisfindung stehen. Ohne Wertgrundlage riskiert man, unter Wert zu verkaufen oder mit einem unrealistischen Preis Interessenten abzuschrecken.
Die Erbschaftsteuererklärung ist gemäß § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall einzureichen. Das Finanzamt setzt dann einen Wert fest. Wer ihn anfechten möchte, hat nach Bescheidzugang einen Monat Zeit für den Einspruch. Diese Fristen laufen unabhängig davon, ob sich die Erbengemeinschaft einig ist.
Stand: Oktober 2026. Rechtshinweis: Fristen können sich ändern; diese Darstellung ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.
Wenn Sie eine geerbte Immobilie in Stuttgart oder der Region bewerten lassen möchten – als Grundlage für den Verkauf, für die Auseinandersetzung mit Miterben oder um den Finanzamtswert zu überprüfen –, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite für eine erste, unverbindliche Einschätzung.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Nachlass
Das Redaktionsteam von Immozeit Nachlass. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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